Konsument:innen können sich ab jetzt zur Teilnahme an der Sammelklage des Verbraucherschutzvereins registrieren

Jetzt rund €1.500,00 oder mehr Entschädigung sichern – risikolos mit der VSV-Abhilfeklage

Holen Sie sich jetzt, was Ihnen zusteht! Zusammen sind wir stark.
Beitritt schützt vor Verjährung! Jetzt oder nie

    Zur Prüfung, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, benötigen wir Marke, Typ und Modelljahr – diese Angaben können Sie nach der Registrierung machen.

    Was ist eine Abhilfeklage?

    Die Abhilfeklage ist die neue österreichische „Sammelklage“ in Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie. Sie ermöglicht es Konsumenten:innen sich gemeinsam gegen das rechtswidrige Verhalten von Unternehmen (hier des VW-Konzerns) zu wehren und Schadenersatz gerichtlich geltend zu machen. Nur mit Bescheid anerkannte „Qualifzierte Einrichtungen“ sind klageberechtigt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist eine „Qualifizierte Einrichtung“ und klagende Partei in der am 11. Juli 2025 beim Handelsgericht Wien gegen VW, Audi, SEAT und SKODA eingebrachten Abhilfeklage. BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH vertritt den VSV in diesem Abhilfeverfahren. Betroffene Konsument:innen können der Abhilfe-Klage ab sofort ohne Kostenrisiko beitreten, da ein Prozessfinanzierer sämtliche Kosten gegen Erfolgsbeteiligung übernimmt.

    Was ist passiert?

    Im Jahr 2015 hat der Volkswagen-Konzern zugegeben, illegale Abschalteinrichtungen in Millionen von Dieselautos weltweit installiert zu haben – darunter auch Tausende in Österreich.

    Diese Geräte manipulierten die Abgastests und ließen die Fahrzeuge sauberer erscheinen, als sie tatsächlich waren.

    Das Fahrzeug gilt weiterhin als mangelhaft, denn auch nach dem Software-Update stößt es noch immer mehr Schadstoffe aus, als gesetzlich erlaubt ist.

    Das bedeutet: Sie haben zu viel für ein fehlerhaftes Fahrzeug bezahlt.

     Wir fordern für Sie den zu viel bezahlten Teil des Kaufpreises zurück.

    Nicht verpassen!

    Wollen Sie wirklich auf rund €1.500 verzichten?

    Keine Vorkosten, der Ablauf ist schnell & unkompliziert.

     Und das Beste:

    Es spielt keine Rolle, ob Sie das Auto schon vor langer Zeit verkauft haben oder noch haben.

    Ja, das ist echt.

    In Österreich hat der VW-Konzern bereits über 10.000 Fälle mit Fahrzeughalter:innen beigelegt. 

    Wenn Sie einen Volkswagen, Audi, Skoda oder SEAT mit einem EA189-Dieselmotor gekauft oder geleast haben, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Entschädigung auf über €1.500 pro Fahrzeug haben. 

    Schließen Sie sich Tausenden von österreichischen Autofahrer:innen an, die bereits ihre Entschädigung einfordern.

    Was ist ein EA189-Motor?

    Bitte beachten Sie: Dieser Anspruch gilt nur für Diesel-Fahrzeuge von Volkswagen, Audi, Skoda oder SEAT mit einem EA189-Dieselmotor.

    Diese Fahrzeuge wurden zwischen 2008 und 2015 produziert. Zu den häufig betroffenen Modellen zählen unter anderem:


    • Volkswagen Beetle
    • Volkswagen Eos
    • Volkswagen Golf
    • Volkswagen Jetta
    • Volkswagen Passat
    • Volkswagen Scirocco
    • Volkswagen Sharan
    • Volkswagen Tiguan
    • Volkswagen Touran
    • Volkswagen Polo 
    • Volkswagen Cady
    • Volkswagen Amarok
    • Audi A1
    • Audi A3
    • Audi A4
    • Audi A5
    • Audi A6
    • Audi Q3
    • Audi Q5
    • Audi TT
    • Skoda Octavia
    • Skoda Superb 
    • Skoda Yeti
    • Skoda Fabia
    • Skoda Roomster
    • SEAT Alhambra
    • SEAT Altea
    • SEAT Exeo
    • SEAT Leon
    • SEAT Ibiza

    Ist Ihr Fahrzeug betroffen?

    Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Anspruchs-Check.

    Wir prüfen Ihre Fahrgestellnummer (FIN) – auch bekannt als Fahrzeug-Identifikations Nummer (FIN).

    Die FIN finden Sie:

    • auf dem Armaturenbrett (von außen sichtbar, nahe der Windschutzscheibe)
    • im Türrahmen der Fahrerseite
    • oder in Fahrzeugunterlagen wie dem
    1. Zulassungsschein, 
    2. den Versicherungsdokumenten
    3. oder im Serviceheft.

    Österreichs führende Kanzlei bei Sammelverfahren

    Ihr Anspruch wird betreut von der BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH – einer der erfahrensten Kanzleien Österreichs im Bereich Abgasskandal!

    Breiteneder kämpft seit 10 Jahren erfolgreich für die Entschädigung von VW-Dieselbesitzer:innen und hat Tausende Autofahrer:innen bei der Anspruchsverfolgung unterstützt.

    Mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz bei Dieselklagen können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Fall professionell, effizient und ohne Vorkosten bearbeitet wird.

    Mag. Eric Breiteneder

    Rechtsanwalt

    Helin Bozlak, LL.M. (WU)

    Rechtsanwältin

    Lejla Medinic

    Kanzleileiterin

    Laura Vonier, LL.M. (WU)

    Rechtsanwaltsanwärterin

    Partnerschaftshinweis

    Im Rahmen dieses kollektiv geführten Verfahrens arbeiten wir in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) www.verbraucherschutzverein.at zusammen, der als Kläger auftritt und von unserer Kanzlei rechtlich vertreten wird.

    Häufig gestellte Fragen

    1. Wie viel kann ich bekommen?

    Betroffene Fahrzeughalter:innen könnten rund €1.500 pro Auto erhalten.

    Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von den individuellen Umständen ab.

    2. Was kostet es, einen Anspruch geltend zu machen? Keine Vorkosten!

    Sie zahlen nur, wenn die Betreibung des Anspruches erfolgreich ist – die Erfolgsprämie des Prozessfinanzierers wird direkt vom tatsächlich bezahlten Schadenersatzbetrag abgezogen.

    3. Wie lange dauert die Betreibung des Anspruchs?

    Der Ablauf ist unkompliziert. Sobald Sie sich registrieren, übernimmt unser Rechtsteam alle weiteren Schritte.

    Die Dauer bis zur Einigung variiert, aber Sie werden in jeder Phase auf dem Laufenden gehalten.

    4. Ich besitze das Auto nicht mehr – kann ich trotzdem Anspruch erheben?

    Ja! Wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug mit EA189-Motor irgendwann zwischen 2008 und 14. Juli 2022 gekauft oder geleast haben, sind Sie anspruchsberechtigt.

    5. Bis wann kann ich der Abhilfeklage beitreten?

    Konsumenten:innen können bis zu 3 Monate nach Zulassung der Abhilfeklage beitreten. Wir gehen derzeit davon aus, dass der Beitritt bis 30.9.2025 möglich sein sollte. Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit. Sie benötigen in den meisten Fällen nur den Kaufvertrag und einen Ausweis, dann ist der Beitritt in wenigen Minuten erledigt.

    6. Ich glaube, ich hatte mehr als ein betroffenes Fahrzeug – was soll ich tun?

    Die Entschädigung gilt pro Fahrzeug, nicht pro Person. Bitte prüfen Sie jedes Fahrzeug, von dem Sie glauben, dass es betroffen sein könnte.

    7. Was passiert, wenn ich mit meinem Anspruch nicht durchkomme?

    Wenn Ihr Anspruch gegen die VW-Gruppe nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten. Dank unserer Keine-Gewinn–Keine-Kosten-Garantie trägt der Prozessfinanzierer das Risiko.

    8. Ich bin Unternehmer:in oder Fuhrparkleiter:in – können Unternehmen auch an der Abhilfeklage teilnehmen?

    Nein, leider hat der österreichische Gesetzgeber die Teilnahme von Unternehmer:innen an einer Abhilfeklage nicht erlaubt. Auch unser Prozessfinanzierer bietet keine Finanzierung von Unternehmen bei dieser Anspruchsverfolgung mehr an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs verfügten, wenden Sie sich an flotten@breiteneder.pro

    Bei Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter anfragen@dieselanspruch.at.

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